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Grundpaket
Dienstag – Donnerstag: 16,90 €/Kind,
Freitag – Sonntag und Feiertag: 18,90 €/Kind
5 – 8 Kinder pro Bahn, späteste Startzeit 17:30 Uhr, buchbar für Kinder bis 15 Jahren.
Party-Upgrades
Für einen fairen Aufpreis von einmalig 10 € bieten wir euch auch gerne unseren Geschirr-Service (Teller & Besteck) an.

Strikes und Geburtstagsstimmung
Die eigene Bahn, bunte Bumper für die Kleinsten, und mit jedem Wurf wird die Stimmung ausgelassener. Ob Anfänger oder kleiner Bowling-Profi: Am Ende zählt nur, wer den lautesten Jubel rausholt.
Waren hier mit der Firma und haben gebowlt und ein paar Drinks gehabt. Bahn war sauber, viele unterschiedlich schwere Kugeln, für jeden was dabei. Tiptop Bowling, hat Spaß gemacht :)
WeiterlesenEin wirklich toller Ort mitten in der Stadt. Die Atmosphäre ist super, das Personal freundlich und aufmerksam. Mein Sohn und ich hatten viel Spaß beim Bowling. Wir kommen auf jeden Fall wieder.
WeiterlesenEin großartiger Ort, um seinen Geburtstag, eine Party oder ein Date zu feiern. Wir haben Bowling und Lasertag gespielt, und ich möchte jetzt schon unbedingt wieder dorthin kommen!!!
WeiterlesenWir haben eine sehr nette Zeit mit Freunden bei Bowling und Minigolf verbracht. Nur zu empfehlen.
WeiterlesenAusgewählte Google-Bewertungen unserer Gäste. „Google“ und das Google-Logo sind Marken von Google LLC – es besteht keine offizielle Verbindung oder Partnerschaft.
Bereit für den perfekten Bowling-Geburtstag?
Weitere Optionen für eure Geburtstags-Party
Informationen und Hinweise
- Es sollten mindestens 4 Kinder mitfeiern.
- Ab 12 teilnehmenden Kindern laden wir zwei erwachsene Begleitpersonen ein. Weitere Begleitende zahlen den regulären Eintrittspreis.
- Fragt bitte mindestens eine Woche im Voraus an. So haben wir genug Zeit für die Vorbereitungen.
- Bei den angebotenen Mahlzeiten handelt es sich um Kinderportionen.
- Teilt uns eventuelle Allergien und/oder Unverträglichkeiten bitte vorab mit.
- Eigene Speisen und Getränke dürft ihr leider nicht mitbringen. Ein selbst mitgebrachter Kuchen ist aber ausdrücklich erlaubt.
- Das Mitbringen von Kerzen oder offenem Feuer ist aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
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